BAG (Beschlüsse vom 22.08.2017 – 1 ABR 3/16 und 1 ABR 5/16) – Betriebsrat steht bei der Dienstplanzuordnung von Arbeitnehmern Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu – Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen den Arbeitgeber
23. Februar 2018 - Andreas Dittmann
Bei der Zuordnung von Arbeitnehmern zu zuvor zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Rahmendienstplänen entsteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gesondert neu. In den zu entscheidenden Fällen hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat unter Beachtung seiner Beteiligungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 >> Weiterlesen