Betriebsvereinbarungen können auch bei Firmenspaltungen weiter gelten
23. Juni 2007 - Andreas Dittmann
Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich einigen
Alle Probleme in einem Betrieb mit existierendem Betriebsrat können durch Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt werden. Betriebsvereinbarungen gelten kraft Gesetzes unmittelbar und zwingend. Betriebsvereinbarungen enden mit Ablauf der Zeit oder Erreichung des Zwecks, für die sie abgeschlossen wurden. Arbeitgeber und Betriebsrat können eine >> Weiterlesen