Welche formalen Regeln bei Arbeitszeugnissen gelten
16. Juni 2001 - Karl
Schreibfehler muss man nicht hinnehmen
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Wenn ein triftiger Grund vorliegt, besteht dieser Anspruch auch auf ein Zwischenzeugnis. Nach der gesetzlichen Regelung gibt es ein einfaches Zeugnis, das über das Dienstverhältnis und dessen Dauer zu erteilen ist. Auf Verlangen >> Weiterlesen