Arbeitgeber kann bei entsprechender Vereinbarung Fortbildungskosten zurück verlangen
16. Juli 2005 - Andreas Dittmann
Investition in Bildung
Kosten für Fortbildungen können leicht über 5 000 Euro betragen. Da der aktuelle Wissensstand der Mitarbeiter sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von großem Interesse ist, übernimmt oft der Arbeitgeber diese Kosten. Um nicht Gefahr zu laufen, dass der begünstigte Mitarbeiter die Weiterbildung zwar auf >> Weiterlesen