LAG Thüringen (Urteil vom 16.05.2018 – 6 Sa 442/17 –): Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, private Mobilfunknummern an Arbeitgeber herauszugeben – Ausnahmen sind möglich
23. November 2018 - Andreas Dittmann
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber abgemahnt wurde, weil er sich weigerte, seine private Mobilfunknummer zur Weitergabe an Rettungsstellen herauszugeben. Der Arbeitgeber selbst unterhielt kein Rufbereitschaftssystem. Die Arbeitgeberseite argumentierte, die Weitergabe sei ohne Einwilligung des Mitarbeiters erforderlich, da der Mitarbeiter >> Weiterlesen