Bisher verfiel alter Urlaub Ende März. Wer ihn krankheitsbedingt nicht antreten kann, behält den Anspruch
28. März 2009 - Andreas Dittmann
Ihr gutes Recht auf Urlaub
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Kalenderjahr. Achtung: Darin können jedoch -je nach Wortlaut des Arbeits- oder Tarifvertrages -auch Samstage eingeschlossen sein. Unabhängig davon musste der Urlaub eines Jahres bisher bis spätestens Silvester genommen werden, sonst drohte der >> Weiterlesen