Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
11. Oktober 2008 - Andreas Dittmann
Entlassungen sind nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich
Schwerbehinderte Menschen haben nicht nur Anspruch auf eine im weitesten Sinne barrierefreie Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. In der Arbeitswelt genießen sie zudem besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss daher vor jeder Entlassung eines gehandicapten Mitarbeiters die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Diese Regelung gilt >> Weiterlesen