Der Betriebsrat wird in alle Personalentscheidungen einbezogen. Dabei gilt das Verschwiegenheitsgebot
7. März 2009 - Andreas Dittmann
Schweigen ist Gold
Die Grundlage der Beziehung von Betriebsrat und Arbeitgeber ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl des Unternehmens und der Mitarbeiter. Aus diesem Grundsatz resultiert auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei personellen Entscheidungen.In Unternehmen mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Ein- >> Weiterlesen