Der Arbeitgeber muss die zusätzliche Reisezeit des Arbeitnehmers vergüten
24. Mai 2003 - Karl
Was bei Dienstreisen zu beachten ist
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften verreist. Zu Dienstreisen kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Daneben ist der Arbeitgeber dazu befugt, Dienstreisen anzuordnen. Wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält und auch keine kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder >> Weiterlesen