Arbeitgeber dürfen sich Wahlunterlagen nur zum Teil ansehen
1. April 2006 - Andreas Dittmann
Betriebsratswahl muss geheim bleiben
Betriebsratswahlen sollen fair und ohne unzulässigen Einfluss Dritter im Betrieb des Arbeitgebers abgehalten werden. Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Wahl werden in der Wahlordnung geregelt. Sollte die Wahl gegen wesentliche Regeln des Wahlrechts verstoßen, ist sie anfechtbar oder nichtig und daher unwirksam.Die Wahlakten können für die >> Weiterlesen