Für Mitglieder des Betriebsrates gelten in Aufsichtsräten besondere Regeln
5. September 2009 - Andreas Dittmann
Zur Geheimhaltung verpflichtet
Auch Vertreter der Arbeitnehmerschaft werden in die Aufsichtsräte gewählt. Häufig handelt es sich dabei um Mitglieder des Betriebsrates. Wegen des doppelten Mandats ergeben sich besondere Verpflichtungen. So besteht eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Die unberechtigte Weitergabe von Informationen aus einer Aufsichtsratssitzung kann daher arbeitsrechtliche Folgen haben. Die >> Weiterlesen